Frei-Besetzt-Kalender - HIER Schauen Sie unbedingt als erstes im Frei-Besetzt-Kalender nach, ob in der von Ihnen gewünschten Zeit noch ein Wohnmobil oder Campingbus frei ist!
Vertragsabschluss
Vertragsparteien sind einerseits WoMo Vermietung GmbH als Vermieter und andererseits der auf dem Mietvertrag aufgeführte Mieter.
Diese Mietbedingungen/AGBs werden zusammen mit dem von beiden Parteien unterzeichneten Mietvertrag und der rechtzeitig erfolgten Einzahlung der vereinbarten Anzahlung zum rechtsgültigen Mietvertrag. Bestandteil des Mietvertrages sind auch die von beiden Parteien unterzeichneten Übergabeprotokolle.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnmobils. Reiseleistungen schuldet der Vermieter nicht. WoMo Discount Vermietung MARR als Vermieter, überlässt dem Kunden als Mieter für die vereinbarte Zeit ein Wohnmobil. Steht das Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen (Unfall, Defekt, zu späte Rückgabe des Vormieters etc.) nicht zur Verfügung, erhält der Mieter alle geleisteten Zahlungen sofort zurückerstattet. Weitere Forderungen (insbesondere wegen verpasster Fähren, Anzahlung an Campingplätzen oder dergleichen) können dabei nicht geltend gemacht werden. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug auch eigenverantwortlich ein.
Reservierung und Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt des Mietvertrages ist innerhalb von 5 Tagen die Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Gesamt-Mietpreises, mindestens aber Sfr. 200.-, auf das im Mietvertrag genannte Konto des Vermieters zu überweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis inklusive der Kaution von 1000.- muss bis spätestens 30 Tage vor Mietbeging auf das Konto des Vermieters eingegangen sein. In Ausnahmefällen (nach Absprache) kann der restliche Mietpreis und die Kaution bei der Übergabe des Wohnmobils bar (Bargeld) bezahlt werden. Eine Übergabe des Wohnmobils ohne komplette Zahlung des Mietpreises und der Kaution ist ausgeschlossen.
Kaution
Die Kaution ist nicht Bestandteil der Miete. Sie ist zur Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes bei einem Schadenfall vorgesehen. Die Kaution in der Höhe von Sfr. 1000.- muss zusammen mit der Restzahlung auf das Konto von WoMo Vermietung GmbH einbezahlt werden und wird nach ordnungsgemässer Fahrzeugabgabe zurückbezahlt. Allfällige Schäden, Zusatzkosten oder ausserordentliche Reinigung werden in Abzug gebracht und/oder verrechnet. Bis zur abschliessenden Klärung der Höhe der Kosten hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.
Fahrer
Der Lenker des Fahrzeuges muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren über einen gültigen Führerausweis der Kat.B verfügen. Spätestens bei der Fahrzeugübergabe (vor Mietantritt) hat der Kunde den Führerausweis zu zeigen. Ist der Fahrer nicht mit dem Mieter identisch, muss dessen Name spätestens bei Vertragsabschluss der Vermieterin bekannt gegeben werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Namen und Adressen aller Fahrer des Fahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben und jeweils eine Kopie des Führerscheins und des Passes oder ID zu hinterlegen. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen.
Fahrzeug-Übernahme und - Rückgabe
Die Übernahme des Fahrzeuges erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, am Fahrzeugstandort des Vermieters - Knotternstrasse 6 in 9422 Staad (hinter Hundertwasserhaus) zu der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeit. Nehmen Sie von der Autobahn her kommend die Ausfahrt Rheineck und fahren Sie Richtung Staad/Rorschach. Nach der langen Geraden (rechts sehen Sie den Flughafen Altenrhein) und beim Kreisel beim Hundertwasserhaus nehmen Sie die 3. Ausfahrt, Richtung Tamoil-Tankstelle - geradeaus sehen Sie die Wohnmobile stehen.
Gleiches gilt für die Fahrzeug-Rückgabe. Sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe wird ein Fahrzeug-Protokoll erstellt und der aktuelle Kilometerstand notiert. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages. Durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennen beide Parteien den protokollierten Zustand des Fahrzeuges an.
Bitte beachten Sie, dass die Reinigung und die Weitervermietung der Wohnmobile genau geplant sind und deshalb die Zeiten genau einzuhalten sind. Können Sie das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückbringen, müssen Sie uns telefonisch in Kenntnis setzen. Für die Umtriebe verrechnen wir pro angefangene Stunde Sfr. 50.- Anfallende Mehraufwendungen des Vermieters sowie Schadenersatzansprüche von Nachmietern wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe werden an den Mieter weiterbelastet.
Fahrzeugreinigung durch Mieter
Entleerung, Spülung und Reinigung des WC-Tanks
Entleerung und Spülung des Abwassertanks
Komplette Reinigung des Wohnmobils-Innenraumes (trocken + feucht) inkl. aller Stauräume, Kästen, Aussenstauräume, Kühlschrank, Toilettenraum und des Campingzubehörs etc.
Aussenreinigung wird von uns ausgeführt
Sie bekommen ein tadellos gepflegtes und vollbetanktes Fahrzeug. Bei der Rückgabe muss der Treibstofftank wieder gefüllt sein. Nächstgelegene Tankstelle ist direkt bei uns die Tamoil-Tankstelle.
Vollständige Entleerung und Spülung des WC- und Abwassertanks sind Sache des Mieters. Falls diese Arbeiten nicht von Ihnen erledigt werden, müssen wir Ihnen Sfr. 200.- verrechnen. Die komplette Innenreinigung des Fahrzeuges obliegt ebenfalls dem Mieter. Müssen wir diese Arbeiten durchführen, ist dies bereits bei Vertragsunterzeichnung anzumelden. Die Kosten für die Innenreinigung sind pauschal Sfr. 250.-. Bei einer abnormal starken Verschmutzung, zum Beispiel der Polster etc., verrechnen wir die Arbeiten zusätzlich nach Aufwand, mindestens aber mit 100.-. Die Aussenreinigung ist in der Übergabepauschale inbegriffen und wird von uns ausgeführt.
Die Mitnahme von Hunden oder anderen Haustieren ist nur nach Absprache mit dem Vermieter gestattet. Hingegen nicht gestattet ist das Rauchen im Fahrzeug.
Übergabepauschale
Die Übergabepauschale beinhaltet:
ca. 70 Minuten Fahrzeuginstruktionen
wenn erwünscht kurze Probefahrt
WC-Chemie (zum Starten)
Spezial WC-Papier für Chemie-Toilette (zum Starten)
Motorenoel
Aussenreinigung
Annullationskostenversicherung
Eine Annullationskostenversicherung ist zu empfehlen und Sache des Mieters.
Annullierung
Bei einem Vertragsrücktritt des Mieters fällt eine Bearbeitungspauschale von sfr. 100.- an. Zudem wird folgender Anteil an den Gesamt-Mietkosten verrechnet:
30% des Mietpreises vom 60. bis 31. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
60% des Mietpreises vom 30. bis 18. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80% des Mietpreises vom 17. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
95% des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
100% des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns
Massgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt.
Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, gegen Eintritt von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit oder Todesfall in der Familie, eine Annullationsversicherung abzuschliessen.
Reparatur und Haftung
Der Mieter verpflichtet sich Oel- und Wasserstand regelmässig (einmal wöchentlich) zu kontrollieren und das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benutzen sowie sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Mieter haftet ausnahmslos für alle Schäden am und im Fahrzeug sowie vom Zubehör, wie auch für Forderungen aus ungesetzlichem Verhalten wie Bussgelder oder Strafen. Sind Reparaturen notwendig, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen diese vom Mieter bis zu einer Höhe von Sfr. 300.- ohne weiteres, grössere Reparaturen hingegen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters an einen qualifizierten Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden, sofern nicht ein Verschulden des Mieters vorliegt, gegen Vorlage der Originalbelege und der defekten Teile, vom Vermieter zurück erstattet.
Der Mieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und bei Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Höhe, Breite, Länge) sowie der Zuladungsbestimmungen beruhen. Ein allfälliger Bonusverlust der Versicherung wird gleichfalls dem Mieter verrechnet.
Verhalten bei Unfall oder Schadensfall
Kommt es zu einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden, hat der Mieter grundsätzlich sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Auch bei Bagatellunfällen ist zudem das internationale Unfallprotokoll vollständig mit Namen und Adresse aller Beteiligter und etwaiger Zeugen auszufüllen und zu unterzeichnen. Der Vermieter ist sofort, auch bei kleinen Schäden, telefonisch in Kenntnis zu setzen um entsprechende Massnahmen vorzukehren. Auch sind ihm die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen, so dass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung nachkommen kann.
Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
- zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen - zur Weitervermietung oder Leihe - für Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände - Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete sind unzulässig. Fahrten in ost- und aussereuropäische Länder sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Siehe auch "Geltungsbereich" der Versicherung.
Geltungsbereich der Versicherung
In den Versicherungsbestimmungen der Mobiliar steht unter "Örtlicher Geltungsbereich": Der Versicherungsschutz gilt in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, OHNE Russische Förderation, Georgien, Armenien, Aserbeidschan und Kasachstan.
Schlussbestimmungen
Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich den Gerichtsstand am Domizil des Vermieters.
Preisänderungen, Änderungen der Mietbedingungen sowie Irrtum unsererseits sind vorbehalten. Stand 14. November 2008